Download Ausnahmeantrag
Download T1-Klausel für T1 Artikel (Bühnenfeuerwerk)
Das Überlassen (nur vom 29. - 13.12.) und das Verwenden (nur vom 31.12. - 01.01.) von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) ist außerhalb dieser Zeit verboten!
Die einzige Möglichkeit kann die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gem. §24(1) der 1.SprengV. Ein Musterantrag können Sie hier runterladen.
Wie bekomme ich eine unterjährige Ausnahmegenehmigung zum Kauf und zur Verwendung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2?
Eine Ausnahmegenehmigung muss grundsätzlich spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung bei dem zuständigen Ordnungsamt, wo das Feuerwerk stattfinden soll, beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Bestellen können Sie immer, geliefert wird termingerecht erst dann, wenn die nötige Ausnahmegenehmigung bei uns eingegangen ist.
Wer unser Musterformularvorlage nicht nutzen möchte, sollte an folgende wichtige Angaben im Antrag denken:
- Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
- Genaue Ortsangabe, evtl. Karte mit beifügen
- Verantwortliche Person
- Dauer
- Anlass
- vorhandene Schutzmaßnahmen
Es empfiehlt sich, den Behörden die Sicherheit gut zu präsentieren - dass man folgendes bedacht hat:
- in der Nähe (ca. 200m Umkreis) befinden sich keine brandempfindlichen Gebäude wie Fachwerkhäuser, keine Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime
- Feuerlöscher sind dabei (mind. 2x 6Kg), zusätzlich ein Eimer Wasser und evtl. eine Brandschutzdecke
- ein Verbandkasten ist dabei, am Besten inklusive Material zur Behandlung von Verbrennungen
- es werden alle unmittelbaren Nachbarn über das Vorhaben informiert, damit sich keiner überrascht oder gestört fühlt
- an die auf der Verpackung empfohlenden Sicherheitsbestimmungen wird sich gehalten
- Abschussplatz ist beispielsweise ein Feld oder Parkplatz, es ist keine Straße in unmittelbarerer Nähe, keine Autos usw.
|