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Feuerwerk im Jahr

Feuerwerk zu Hochzeit, Geburtstag und anderen Anlässen

Selbstverständlich können Sie das ganze Jahr über für Ihr Hochzeitsfeuerwerk oder Feuerwerk zum Geburtstag sowie anderen Anlässen bei uns im Shop Feuerwerk kaufen, auch außerhalb Silvester. Allerdings müssen Sie für Ihr Feuerwerk einige Dinge beachten.

Grundsätzliches über Feuerwerke zu Hochzeit, Geburtstag, Betriebsfest

Sie möchten ein eigenes privates Feuerwerk zum Geburtstag kaufen oder ein Hochzeitsfeuerwerk aus unserem Feuerwerk PyroShop selbst zünden. Vielleicht möchten Sie aber auch zu einem anderen Anlass, wie zum Beispiel einem Betriebsfest oder Dorffest ein Feuerwerk kaufen und selbst zünden? In allen Fällen benötigen Sie unbedingt von der zuständigen Behörde der Gemeinde oder Stadt (meist das Ordnungsamt), in der das Feuerwerk stattfinden soll, eine Ausnahmegenehmigung zum zünden und zum Feuerwerkskörper kaufen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und geregelt.

Für ein Feuerwerk zu Silvester ist dies dagegen nicht nötig, aber auf jeden Fall für ein Feuerwerk zur Hochzeit oder einem Feuerwerk zum Geburtstag. Einen Vordruck für den Antrag auf ein privates Feuerwerk unter dem Jahr, können Sie unter Downloads herunterladen. Diese Genehmigung gilt dann für Feuerwerk der Kategorie F2 Feuerwerk (auch Silvesterfeuerwerk genannt). 

Eine solche Feuerwerk Genehmigung ist unumgänglich, es gibt im Grunde keine Feuerwerkskörper, die Sie unter dem Jahr ohne Genehmigung kaufen und zünden dürften (außer Kinderfeuerwerk). Diese Genehmigung für ein privates Feuerwerk ist ein kleiner Aufwand, der sich aber lohnt.


 

Wie geht es dann weiter, sobald Sie die Genehmigung für Ihr privates Feuerwerk haben?

Nun können Sie unbesorgt Feuerwerkskörper im Onlineshop kaufen. Im Anschluss senden Sie uns einfach eine Kopie der Genehmigung (Email,Post,Fax) sowie (falls noch nicht vorliegend) einen Altersnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises) vor oder nach Ihrer Bestellung zu. Damit steht Ihrem Feuerwerksvergnügen mit Qualitäts-Feuerwerk von Semmer - Pyroshop nichts mehr im Wege! Ihre Bestellung dürfen Sie dann am Abhollager abholen. Einen Versand (für Kategorie F2 Artikel) bieten wir derzeit noch nicht an.

Unser Angebot für Ihr Feuerwerk

Passend für ein romantisches Feuerwerk zur Hochzeit, einem tollen Feuerwerk zum Geburtstag, geeignet aber auch für Betriebsfeiern und kleinen Gemeindefesten, können wir Ihnen unsere Komplettfeuerwerke oder Verbundfeuerwerke empfehlen. Sie brauchen nur 1x zünden! Diese Feuerwerke zeichnen abwechslungsreiche Effekte, lange Brenndauer, einfache Handhabung und natürlich ein günstiger Preis aus. 

Für Fragen zum Thema Feuerwerk und Genehmigung und zum Feuerwerkskörper online kaufen, steht Ihnen natürlich unser Team an erfahrenen Pyrotechnikern gerne zur Verfügung. Möchten Sie ein großes Feuerwerk vom Profi-Feuerwerker gezündet haben, so freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Erhalten Sie keine Genehmigung von Ihrer Gemeinde, so übernehmen auch unsere Feuerwerker Ihr Feuerwerk zu Silvester, Hochzeit oder anderen Anlässen.


 

Gesetzliche Grundlagen für Feuerwerk im Jahr

Gesetzliche Grundlage für die Notwendigkeit einer solchen Feuerwerk Ausnahmegenehmigung für Hochzeitsfeuerwerke oder anderen privaten Feuerwerken ist die 1.Sprengstoffverordnung, die bei uns in Deutschland auch die Themen Feuerwerk und Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch regelt.

Hier besagt §23 1.SprengV.

(1)Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, also Silvester Feuerwerkskörper, dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach §7 oder §27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach §20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 / Klasse 2 auch am 31.Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das abbrennen von Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime ist verboten.

Erlaubnisscheininhaber und Befähigungsscheininhaber sind ausgebildete Pyrotechniker. D.h. für alle anderen Personen gilt dieses Verbot Feuerwerke im Jahr ohne Feuerwerk Genehmigung zu zünden.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, die das Abbrennen von Feuerwerkskörper unter dem Jahr zu Hochzeit oder Geburtstag erlaubt.

Hier besagt §24 1.SprengV

(1)Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des §20Abs.1 und 2, des §21Abs.1 und des §23 Abs.1 aus begründetem Anlass (also Hochzeit, Geburtstag, Dorffest, Mitarbeiterfest, Jahrestag etc.) Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung zu Verwendung von Feuerwerkskörper für ein privates Feuerwerk ist öffentlich bekannt zu geben.

In der Regel wird für den Einzelfall entschieden. Der Paragraph sagt aber ganz deutlich, dass die Gemeinde eine Genehmigung für das Feuerwerk erteilen kann, aber nicht muss. Wenn Sie ein Hochzeitsfeuerwerk, Geburtstagsfeuerwerk oder auch ein Feuerwerk zu einem anderen besonderen Anlass zünden möchten ist es auf jeden Fall ratsam bei der Gemeinde oder Stadt sich über folgende Punkte zu informieren:

  • Wird ein Feuerwerk zu Hochzeit oder Geburtstag überhaupt genehmig, Hochzeitsfeuerwerk
  • Was kostet eine solche Genehmigung für ein Feuerwerk (meist zwischen 0-50€)
  • Welche Auflagen sind zu erfüllen, wird aus Lärmschutzgründen beispielsweise nur ein leises Bodenfeuerwerk genehmigt
  • Welche Feuerwerkskörper dürfen gezündet werden (Batterie, Raketen, Böller, etc.)
  • Wie lange dauert es, bis die Genehmigung für das Feuerwerk zugestellt wird.

Sie bestellen in unserem Feuerwerkskörper Shop Ihr Feuerwerk, Ihre Bestellung versenden wir auf dem schnellsmöglichen Weg, dennoch sollten Sie für die Bezahlung und Lieferung der Feuerwerkskörper mindestens eine Woche an Zeit einplanen. Vor allem deshalb, da Feuerwerkskörper als Gefahrgut versendet werden müssen und deshalb strengen gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind, die den gewerblichen Transport mittels Speditionen oder Paketdiensten betreffen.

Nur mit einer solchen Feuerwerk Genehmigung dürfen wir Ihnen Silvesterfeuerwerkskörper, die Sie im Onlineshop bestellen, unter dem Jahr für ein Feuerwerk zur Hochzeit, einem Feuerwerk zum Geburtstag oder Betriebsfeier aushändigen.

Denn hier besagt §21 1.SprengV:

(1)Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II oder Kategorie 2, also Silvester Feuerwerkskörper dürfen in der Zeit vom 1.Januar bis zum 28.Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach §24Abs.1 besitzt.